Als Sachverständige sind wir auf Gutachten für Sportboote und Yachten spezialisiert. Wir beraten Sie beim Bootskauf von werftneuen und gebrauchten Yachten, begutachten das Objekt und erstellen entsprechende Kauf- und Wertgutachten. Im Schadensfall untersuchen und bewerten wir die Schäden, fertigen Schadensgutachten an und unterstützen Sie bei der Schadensregulierung (Havariemanagement). Unser Fachwissen und unsere Erfahrung stellen wir Ihnen gern auch in Form von Bauaufsichten sowie Reparaturbetreuung zur Verfügung.


Schadensgutachten

Schadensgutachten

Unsere Leistung im Schadensfall umfasst die Begutachtung der Yacht oder Bootes, die schriftliche Dokumentation und Beweissicherung, die Feststellung der Schadensursache sowie die Beurteilung der Schadenshöhe. Ferner geben wir Empfehlungen zu sachgerechten Reparaturmaßnahmen und kalkulieren die entsprechenden Kosten. Unsere Leistungen beziehen sich sowohl auf Haftpflichtschäden (Sie haben Forderungen gegenüber eines Dritten) als auch auf Kaskoschäden (Sie erheben Ansprüche gegen Ihre eigene Versicherung).

Wurde Ihr Boot beim Ein- oder Auswassern beschädigt oder aufgrund unvorsichtigen oder Fehlverhaltens eines anderen Bootsführers? Gab es eine Grundberührung oder entstanden Schäden durch Unwetter? Wir untersuchen den Vorfall und bieten Ihnen durch unser Gutachten eine neutral-sachliche und fachkompetente Grundlage zur Schadensregelung und Schadensbehebung.


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Kaufgutachten

Wenn Sie sich zum Kauf einer Yacht entschieden haben, Sie sich bereits ausgiebig über einen Yachttyp informiert und bereits ein passendes Objekt gefunden haben, ist es immer ratsam, Ihr Wunschobjekt noch einmal durch einen Dritten begutachten zu lassen. Gerade der objektive Blick einer unabhängigen Person trägt unter Umständen dazu bei, finanzielle Verluste zu vermeiden. Der Wunsch nach einer neuen Yacht kann den objektiven Blick leicht verstellen. Kleine Mängel, die durch den Verkäufer als unproblematisch dargestellt werden, können sich später als sehr kostenintensiv herausstellen.

Durch unsere Begutachtung werden Mängel dokumentiert und Sie erhalten nochmals einen anderen Blick auf Ihre Wunschyacht.

Als Grundlage eines Kaufgespräches trägt ein Gutachten zudem dazu bei, ein einheitliches Bild über den Zustand der Yacht zu haben und ein klares Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer herzustellen. Ein Kaufgutachten umfasst eine eingehende und umfassende Begutachtung des Bootes im Hinblick auf dessen Zustand. Neben der allgemeinen Begutachtung von Rumpf, Deck, Aufbau sowie Einrichtung in Bezug auf generelle Mängel und Schäden, wird das Boot auch auf Fahrtüchtigkeit und Sicherheit geprüft.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten umfasst eine eingehende und umfassende Begutachtung des Bootes im Hinblick auf dessen Zustand. Neben der Begutachtung von Rumpf, Deck, Aufbau sowie Einrichtung in Bezug auf generelle Mängel und Schäden, wird das Boot auch auf Fahrtüchtigkeit und Sicherheit geprüft. Ein Wertgutachten entspricht grundsätzlich einem Kaufgutachten, mit dem Unterschied, dass auf Grundlage eines Mängelberichts eine kostenbasierte Kalkulation von Aufwand und Umfang notwendiger Reparaturleistungen erfolgt.

Des Weiteren wird anhand der Schiffsdaten eine Marktrecherche an Vergleichsbooten durchgeführt. Auf Grundlage beider Werte wird dann ein geschätzter Marktwert bestimmt. Die Bewertung einer Yacht wird unter anderen von Versicherungen verlangt aber auch von Banken bei Finanzierungen. Ein Wertgutachten von Ihrem Boot ist darüber hinaus eine Beurteilung des Ist-Zustandes im Hinblick auf einem möglichen Verkaufspreis.


Osmosegutachten

Osmosegutachten

Wir erstellen Osmosegutachten für Yachten aus GFK und CFK. Für die Feststellung von Osmose wird der Rumpf auf bereits entstandene Schäden untersucht und über die Feuchtemessung in Relation zu Überwasser- und Unterwasserbereich kontrolliert. Sind bereits sichtbare Schäden erkennbar (Bläschenbildung), kann über eine Feststellung des Säuregehalts in offenen Blasen, die eindeutige Schädigung durch Osmose bestätigt werden. Sowohl die Vorstufe der Schädigung wie auch die Schädigung selbst kann in dem Verfahren genau definiert werden, um entsprechende Reparaturmaßnahmen einzuleiten.


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