Yachten und Boote können in einem See- oder Binnenschiffsregister registriert werden. Die Eintragung wird vom überwiegenden Fahrtgebiet des Sportbootes bestimmt und es ist die Größe des Sportbootes maßgebend. Ab einer Rumpflänge von 15m muss ein Sportboot in das Seeschiffsregister (SSR) eingetragen werden. Unterhalb dieser Länge können Sportboote freiwillig eingetragen werden, wenn dies zur Eigentumsabsicherung oder Beleihung gewünscht wird.

Als Dokument über die Registereintragung erhält der Eigentümer das Schiffszertifikat, in dem sein Eigentum am Sportboot und das Recht zum Führen der Bundesflagge bescheinigt sind.


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