Papierseekarten auf deutschen Sportbooten - Eine Pflicht zur Navigation auf See

Auf deutschen Sportbooten müssen Verbraucher laut der Schifffahrtsordnung (See) Papierseekarten mitführen, wenn sie auf See fahren. Die Verwendung von elektronischen Seekarten und Kartenplottern ist in Deutschland erlaubt und auch sehr verbreitet, aber Papierseekarten sind weiterhin verpflichtend.

Die Anforderungen an die Navigation auf See sind in der Schifffahrtsordnung (See) geregelt. Gemäß § 36 Absatz 1 der Schifffahrtsordnung (See) muss jeder Schiffsführer auf See geeignete Seekarten oder andere anerkannte Navigationshilfen verwenden, um sicherzustellen, dass er jederzeit den Kurs seines Schiffes bestimmen und seinen Standort feststellen kann.

Darüber hinaus verlangt § 36 Absatz 2 der Schifffahrtsordnung (See), dass jeder Schiffsführer auf See Papierseekarten oder andere Seekarten in geeigneter Form mitführen muss. Die genauen Anforderungen an die Art und Anzahl der mitzuführenden Seekarten sind in der Sportbootverordnung geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe und der geplanten Fahrtstrecke des Sportbootes.

Es ist wichtig zu beachten, dass elektronische Seekarten und Kartenplotter eine wertvolle Ergänzung zu den Papierseekarten darstellen, aber diese nicht ersetzen können. Insbesondere im Falle eines Stromausfalls oder anderer technischer Probleme kann eine Papierseekarte den einzigen verfügbaren Weg zur Navigation bieten.